Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Bei Verträgen zwischen Autoservice Gorny und Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben, gelten die AGB nicht.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch bei nicht ausdrücklichem Widersprechen des  Autoservice Gorny, werden die AGB des Auftraggebers nicht Vertragsbestandteil.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bleiben die von Autoservice Gorny gelieferten Gegenstände Eigentum des Autoservice Gorny. Ausnahme: Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen. Autoservice Gorny kann bei Verschaffen von Eigentum an gelieferten Gegenständen zu einer Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände verlangen.

4. Ist eine vom Autoservice Gorny erbrachte Leistung mangelhaft,  so kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Erfolgt durch die Nacherfüllung des Autoservice Gorny keine Beseitigung, kann die Vergütung gemindert werden.

Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Auf einen offensichtlichen (für einen nicht Fachkundiges erkennbarer) Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist aufmerksam gemacht werden. Der Mangel muss dem Autoservice Gorny schriftlich angezeigt werden.

5. Haftung

Für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist eine Haftung des Autoservice Gorny ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Autoservice Gorny zurückzuführen ist.

6. Die Beanstandung von Rechnungen hat schriftlich vom Auftragnehmer zu erfolgen und muss vor Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Autoservice Gorny beanstandet werden. Die Zahlung hat sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Verlangt Autoservice Gorny eine Abschlagszahlung, ist keine Aufstellung der Leistungen, für die der Nachschlag verlangt wurde, nachzuweisen zur raschen und sicheren Beurteilung der Leistungen.

7. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Weitere Bestimmungen

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zuständig für eventuelle sich aus dem Vertrag ergebende bzw. mit ihm in Zusammenhang stehende Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Gerichtsbezirk Autoservice Gorny seinen Sitz hat.

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zum Vertrag. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich eingehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.

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